Auch für die EU sind nicht alle invasiven Arten gleich, einige sind gleicher. 😀
Rechtliche Regelungen zu invasiven Arten
Das Abkommen über die Biologische Vielfalt schreibt erstmals Vorsorge, Kontrolle und Bekämpfung invasiver Arten als Ziel und Aufgabe des Naturschutzes völkerrechtlich fest. Im Jahre 2000 verpflichteten sich die Staaten zur Entwicklung nationaler Strategien. Dazu wurde auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz 2002 auf Grundlage des Vorsorgeprinzips ein umfangreicher Maßnahmenkatalog als Muster für nationale Umsetzungsstrategien verabschiedet.
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2007 die Entwicklung einer Strategie auf EU-Ebene gefordert, die für die Vermeidung, Eindämmung und schließlich die Vernichtung invasiver Arten, die die europäische Artenvielfalt und die wirtschaftliche Stabilität bedrohen, sorgen soll. Es gibt zwar bereits verschiedene Instrumente zur Bekämpfung invasiver Arten in Europa wie die Pflanzenschutzrichtlinie, die Verordnung über den Handel mit wildlebenden Tierarten oder das Übereinkommen zum Ballastwasser. Aber im Bericht der EU heißt es: „Es existiert kein vereinheitlichtes System zur Überwachung und Eindämmung invasiver Arten sowie zu ihren Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Die etablierten bruchstückhaften Maßnahmen werden wohl kaum dazu beitragen, dass die Bedrohung für die europäischen Ökosysteme sinkt, die von den invasiven Arten ausgeht.“
Man muss ja nicht so radikal vorgehen, wie die EUdSSR das mit der „Vernichtung“ empfiehlt, aber mehr Schutz der Einheimischen ist mittlerweile dringend nötig, wann fängt die Regierung endlich damit an, diese EUdSSR-Richtlinie umzusetzen und an der Vermeidung und Eindämmung der einwandernden invasiven Arten zu arbeiten, die unsere Gesellschaft, die Wirtschaft und die Sozialsysteme nachhaltig schädigen?